Der Arbeitskreis „Seniorinnen/Senioren“ der Kolpingsfamilie Altomünster trifft sich seit geraumer Zeit bereits nachmittags zu den Veranstaltungen, um allen Mitgliedern und Gästen eine Teilnahme zu ermöglichen, die abends nicht mehr gerne außer Haus gehen. Die Treffen finden im Saal des Seniorenwohnen „Altoland“ statt, wofür die Kolpingsfamilie sehr dankbar ist. Am Donnerstag, 2.3.2017, hatte das Zusammensein ein aktuelles Anliegen, das letztlich andauernd erhalten bleibt und wiederkehrend neue Varianten erfindet. „Schutz gegen Trickbetrug“ lautete das Thema, das die Menschen altersunabhängig bewegt. Wolfgang Graf freute sich bei der Begrüßung sehr über die rege Teilnahme. Er dankte Herrn Kriminalhauptkommissar Dietz aus Fürstenfeldbruck herzlich, dass er kurzfristig den Termin übernahm. Noch gut seien die anschaulichen Fallbeispiele über Internetkriminalität im Gedächtnis, als Herr Dietz bereits vor ein paar Jahren Referent bei der Kolpingsfamilie war. So schloss Herr Dietz daran an und berichtete, dass der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit in der Beratung und Präventionsarbeit liege, hierzu auch Hausbesuche gehören. Er selbst stelle dabei oftmals fest, dass er nur aufgrund einer telefonischen Terminvereinbarung ohne Bitte, seinen Ausweis vorzuzeigen, ins Haus eingelassen werde. Die Deliktzahlen seien in Bayern weiterhin deutlich geringer als in anderen Regionen. Aber jeder Fall bedeute dennoch, dass Menschen arglistig um Bargeld, Ersparnisse, Schmuck oder (Wert-)Gegenstände betrogen wurden. Wie laufe nun so ein Trickbetrug ab, wie könne man sich dagegen etwas schützen? Der Ablauf habe stets Ähnlichkeiten: Es werden durch geschickte Fragen, durch den Anschein, eine höhergestellte Respektsperson oder ein Familienangehöriger/eine Verwandte zu sein, durch ein sehr bestimmendes Auftreten mit Weisungscharakter, durch die Schilderung von eigentlich unglaublichen Geschehnissen oder Notsituationen, letztlich auch durch Formen von Drohungen persönliche Informationen ausgehorcht, wie viel Vermögen denn vorhanden sei. Die Opfer sollen dabei keine Gelegenheit zum sorgfältigen Nachdenken erhalten. Ausgenutzt wird dabei die Einsamkeit von Alleinstehenden oder eine emotionale Begebenheit wie ein kürzlicher Trauerfall. So schön und wichtig für Einzelne persönliche Inserate oder Glückwünsche in den Medien seien, liefern sie doch ebenso den Tätern eine Fülle an Informationen. Wenn dann noch eine Einladung zu einer gemütlichen Tasse Kaffee erfolge, haben die Täter innerhalb weniger Minuten bereits den Verwahrort des vermeintlich so gut versteckten Bargeldes oder Schmucks in der Wohnung erzählt erhalten. Im nächsten Schritt werden dann erst kleinere Beträge gefordert, vielleicht sogar eine Rückgabe mit Zins- und Zinseszins versprochen. Nach der ersten erfolgreichen Runde kommt eine weitere und eine weitere mit jeweils höheren Beträgen hinzu. Solange die Opfer gutgläubig sind und denken, einem höheren Gut oder Wert helfen und dienen zu können, erfolgt keine Anzeige bei der Polizei. Wenn dann eine Anzeige erfolgt, sind viele bereits im finanziellen und vor allem im tiefen seelischen Zusammenbruch. Ein Schutz gegen Trickbetrug kann deshalb nur darin beginnen, die Identität von Unbekannten zu klären oder durch die Polizei klären zu lassen und vor allem keine persönlichen Informationen weiterzugeben. Es ist vor allem so schnell wie möglich über das Geschehnis nachzudenken und vertrauenswürdige Nahestehende in eine Entscheidung einzubinden. Herr Dietz berichtete ferner von Delikten, die durch die – oftmals nicht mit Passwörtern geschützten – Wlan-Router in den Wohnungen oder vernetzten Haushaltsausstattungen („Smarthome-Technologien“) ausgeübt werden können. Die Eigentümer eines privaten Netzes haben eine Mithaftung, möglicherweise auch durch den Straftatbestand der Beihilfe, für alle Schadensersatzforderungen, die durch den Betrieb des Netzes entstanden sind, z.B. indem Familienangehörige, Freunde oder letztlich sogar Unbekannte durch Hoch- und Herunterladen von Dateien Lizenzverletzungen begehen. Herr Dietz wies dabei auf die erheblichen Unterschiede zwischen Straf- und Zivilrecht hin. Erhebliche Schwierigkeiten gibt es deshalb durch die Verschiedenartigkeit der Rechtssysteme der Staaten. Auch wenn z.B. den deutschen Behörden der Standort eines gestohlenen Kfz im Ausland bekannt ist, scheitert die Herausgabe am Rechtssystem des anderen Staates. Eine weitere Harmonisierung der Gesetze sei deshalb in Europa nötig. Mit einem herzlichen Applaus dankten die Anwesenden Herrn Dietz für seinen Vortrag mit wiederum zahlreichen anschaulichen Fallbeispielen. Bildquelle: (c) altonews.de